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11.07.2008

Der Meia macht in Politik. Oder so...

Der Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung war am auffälligsten. Bereits Ende Mai - also lange vor Beginn der EM - wurde das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" vom Bundestag beschlossen. Dieses Vorgehen ist recht ungewöhnlich, da die Lobbyistenvertreter im Bundestag die meisten Gesetze doch während eines sportlichen Großereignisses in Kraft setzen, wenn sich das öffentliche Interesse auf den Sport fokussiert und weniger kritische Stimmen zu befürchten sind. Aber da es sich nur um eine logische Folgeverordnung der vorher beschlossenen Vorratsdatenspeicherung handelte, konnte es mit Recht als unbedeutender angesehen und somit auch bedenkenloser dem Durchwinkungsprozess ausgesetzt werden.
Der vorherige Beschluss der oben genannten Vorratsdatenspeicherung war um einiges brisanter, musste diese doch unter der Tarnbezeichnung "Terrorismusgefahrenabwehr" durchgesetzt werden. Mit der Durchführung dieser legislativen Täuschungsarbeit konnte ein Großteil der Wunscherfüllungsaufgabe als erledigt angesehen werden. Wie jeder halbwegs am Sachverhalt interessierte Bürger schnell feststellte, glich die Titulierung "Terrorismusgefahrenabwehr" in Bezug auf die Speicherung von Verbindungsdaten der Rechtfertigung eines Trinkers für seinen alltäglichen Kneipenbesuch, der durch seinen heldenhaften Einsatz an der Nachfragefront den Absatz der Brauereiindustrie zu fördern gedenkt.
Jenseits aller Augenwischerei und leicht durchschaubaren rhetorischen Beschönigungsversuchen zeigt die Realität schnell was es wirklich ist: ein "Gesetz zur Förderung des finanziellen Wohlstandes von in die Musikindustrie involvierten Menschen". So war es auch nicht sonderlich verwunderlich, dass einige Wochen nach Verabschiedung des Vermögensbildungsgesetzes ein Berliner Rapper namens "Bullshito" (oder so ähnlich) vor einem Landgericht Klage gegen drei Parteien wegen Verletzung seiner Urheberrechte erhoben hat. Dass es sich hierbei unter anderen um einen Rentner handelt, die im Allgemeinen selten als sogar zum Raubkopieren neigende Hiphop-Fanatiker angesehen werden, spielt in diesem Fall eine unbedeutende Rolle, wichtiger ist der finanzielle Besitzwunsch des noch bei seiner Mutter wohnenden Teenyidols. Da der Begriff "Street" aufgrund der Altersarmut auch für ältere Personen immer bedeutender wird, könnte es sich bei der Person des alten Mannes rein theoretisch um einen baseballkappentragenden und gewalttätigen Gangster-Rentner handeln, dem jegliche Tat zuzutrauen ist und der zu Recht zu einer Zahlung von 50.000 Euro an "Bullshito" verurteilt wird.

The Meia

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